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   OLG Brandenburg, 21.12.2020 - 9 WF 211/20   

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https://dejure.org/2020,52316
OLG Brandenburg, 21.12.2020 - 9 WF 211/20 (https://dejure.org/2020,52316)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2020 - 9 WF 211/20 (https://dejure.org/2020,52316)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2020 - 9 WF 211/20 (https://dejure.org/2020,52316)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens zur Festsetzung des Kindesunterhalts bei Betreuung des Kindes in einem paritätischen Wechselmodell

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.03.2017 - XII ZB 2/16

    Familiensache: Zulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2020 - 9 WF 211/20
    Die Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren ist auf den Fall und denjenigen Zeitraum beschränkt, dass das Kind nicht im Haushalt des in Anspruch genommenen Elternteils lebt und dieser allein barunterhaltspflichtig ist (vgl. dazu OLG Celle, FamRZ 2003, 1475 ; OLG Stuttgart, FamRZ 2014, 1473 für den Fall der Barunterhaltspflicht beider Elternteile, weil das Kind von einem Dritten betreut wird; BGH, FamRZ 2017, 816 für den Fall eines Obhutswechsels während des laufenden Verfahrens).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 5 WF 199/19

    Festsetzung des Kindesunterhalts im vereinfachten Verfahren nach § 249 Abs. 1

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2020 - 9 WF 211/20
    Nur wenn die Eltern ein echtes Wechselmodell praktizieren, d.h. das Kind in etwa gleich langen Zeiträumen abwechselnd in den jeweiligen Haushalten eines Elternteils lebt, sind die Voraussetzungen des § 249 Abs. 1 FamFG nicht erfüllt (OLG Dresden, FamRZ 2020, 112 ; OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 838 ; erkennender Senat, Beschluss vom 28.08.2017 - 9 WF 160/17 - NZFam 2017, 1062; OLG Celle, a.a.O.; Bömelburg in Prütting/Helms, FamFG , 5. Aufl., § 249 Rz. 13).
  • OLG Dresden, 30.08.2019 - 20 WF 628/19

    Streit über das Vorliegen eines paritätischen Wechselmodells

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2020 - 9 WF 211/20
    Nur wenn die Eltern ein echtes Wechselmodell praktizieren, d.h. das Kind in etwa gleich langen Zeiträumen abwechselnd in den jeweiligen Haushalten eines Elternteils lebt, sind die Voraussetzungen des § 249 Abs. 1 FamFG nicht erfüllt (OLG Dresden, FamRZ 2020, 112 ; OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 838 ; erkennender Senat, Beschluss vom 28.08.2017 - 9 WF 160/17 - NZFam 2017, 1062; OLG Celle, a.a.O.; Bömelburg in Prütting/Helms, FamFG , 5. Aufl., § 249 Rz. 13).
  • OLG Brandenburg, 29.08.2017 - 9 WF 160/17

    Vereinfachte Unterhaltsfestsetzung für das minderjährige Kind: Einwand der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2020 - 9 WF 211/20
    Nur wenn die Eltern ein echtes Wechselmodell praktizieren, d.h. das Kind in etwa gleich langen Zeiträumen abwechselnd in den jeweiligen Haushalten eines Elternteils lebt, sind die Voraussetzungen des § 249 Abs. 1 FamFG nicht erfüllt (OLG Dresden, FamRZ 2020, 112 ; OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 838 ; erkennender Senat, Beschluss vom 28.08.2017 - 9 WF 160/17 - NZFam 2017, 1062; OLG Celle, a.a.O.; Bömelburg in Prütting/Helms, FamFG , 5. Aufl., § 249 Rz. 13).
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